ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN

Vertragsbedingungen im Rahmen von Veranstaltungen die über die Plattform http://www.kristall-zentrum.de

zwischen

Mahalila Yoga & Bodywork
Sandra Zimmermann
Sandklinge 7
69256 Mauer
Tel: 06226 / 78 52 58
E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE8562180436

– im Folgenden „Anbieter“ –

und

den in § 2 dieser AGB bezeichneten Nutzern dieser Plattform – im Folgenden „Kunde/Kunden“ – geschlossen werden.

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen des Kristall-Zentrums, Sinsheimer Str.5, 69256 Mauer zur Durchführung von Veranstaltungen wie Workshops, Seminaren, Vorträgen, Lesungen, Ausbildungen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Seminarzentrums.

1.2 Die Einladung zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Seminarzentrums in Textform.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind der Anbieter und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Anbieter, zustande. Der Anbieter bestätigt den Abschluss der Buchung in Textform. Erst dann ist der Vertrag fertig abgeschlossen.

2.2 Der Vertragsschluss erfolgt in den Sprachen: Deutsch

2.3 Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate

2.4 Der Anbieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Anbieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Anbieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2.5 Alle Ansprüche gegen den Anbieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.

2.6 Die Einschränkungen der Abs.2.4 und 2.5 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Anbieter zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. dann geltenden Preise des Seminarzentrums zu zahlen.

3.3 Rechnungen des Anbieters ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Anbieter kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.

3.4 Der Kunde kann die Zahlung per Überweisung oder in bar vor Ort vornehmen.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG, STORNIERUNGSKOSTEN)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Anbieter der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2 Sofern zwischen Anbieter und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in schriftlicher Form vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen.

4.4 Storniert der Kunde die Buchung, ist der Anbieter berechtigt, Ausfallgebühren gemäß der Vertragsvereinbarung zu erheben. Diese staffeln sich wie folgt:
• nach Anmeldung bis 15 Tage vor Seminarbeginn: 10 % des Betrages.
• 14-7 Tage vor Seminarbeginn: 50% des Betrages.
• ab Tag 6 vor Seminarbeginn: 100% des Betrages.
Die Stornierung ist nur auf schriftlichem Weg (E-Mail) möglich. Die Zählung des Tages erfolgt nach Eingang der schriftlichen Stornierung.

5 RÜCKTRITT DES ANBIETERS

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Anbieters mit angemessener Fristsetzung auf seine Anfrage nicht reagiert.

5.2 Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– Höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
–der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.

5.3 Der berechtigte Rücktritt des Anbieters begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT

6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl bedarf der vorherigen Absprache mit dem Anbieter.

6.2 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt der Anbieter diesen Abweichungen zu, so kann der Anbieter die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, der Anbieter trifft ein Verschulden.

7 ORGANISATION DER VERPFLEGUNG

7.1. Der Anbieter vermietet grundsätzlich nur Räumlichkeiten. Für das leibliche Wohl sorgt der Veranstalter.

7.2. Die Nutzung der Haushaltsküche ist im Mietpreis abgedeckt. Die Küche ist nach einem festgelegten Reinigungsstandard zu pflegen. Zusatzreinigungen aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

7.3. Der Veranstalter trägt die volle Haftung für die Speisen.

7.4. Der Anbieter verpflichtet sich dazu, dass die gemietete Küche und das in Aussicht gestellte Equipment in Einwand freiem Zustand übergeben wird. Gleichzeitig sorgt er für Abhilfe, in dem Falle, dass eine Reparatur notwendig werden sollte.

8 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE

8.1 Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung der technischen Einrichtung.

8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Anbieters bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Anbieters gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.

8.3 Störungen an vom Anbieter zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der Anbieter diese Störungen nicht zu vertreten hat.

9 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN

9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Seminarzentrum. Der Anbieter übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Seminarzentrums. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen.
Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Anbieter abzustimmen.

9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf der Anbieter die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Anbieter für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

10 HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN

10.1 Für Beschädigungen, die durch den Kunden und/oder dessen Teilnehmern oder deren Kinder verursacht werden, haftet dieser selbst. Sie bzw. er ist gegenüber dem Anbieter zum vollständigen Ersatz des Schadens verpflichtet.

11 HINWEISE ZUR DATENVERARBEITUNG

11.1 Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

11.2 Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

12.1 Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts Anwendung.

12.2 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

12.3 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Kristall Zentrum
Sandra Zimmermann

Sinsheimer Straße 5
69256 Mauer
0177-2962681
info@kristall-zentrum.de

  

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